Gesetzliche Grundlage
Die ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V. ist eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung gemäß § 1 Abs. 3 Ziff. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Sie bietet nach dem Sozialgesetzbuch eine anderweitige vergleichbare Absicherung in Krankheits- und Unglücksfällen (§ 5Abs. 1 Nr. 13 SGB V als auch in § 193 Abs.3 Nr.2 VVG), also außerhalb von Krankenkassen und Krankenversicherungen. Faktisch erbringt die ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V. dauerhaft die gleichen Leistungen wie eine Krankenversicherung, es gibt aber keinen Rechtsanspruch für die Mitglieder. Unsere dauerhafte Leistungsfähigkeit lassen wir uns regelmäßig von einem unabhängigen, staatlich vereidigten Versicherungsmathematiker (Aktuar) bestätigen. Im aktuellen Gutachten, Oktober 2008, bestätigt uns der Aktuar, dass die Zahlungsfähigkeit unserer Solidargemeinschaft ARTABANA Deutschland e.V. auch bei selten zu erwartenden Großschäden ausreichend gesichert ist. Wir sind kein gewinnorientiertes Versicherungsunternehmen und unterliegen daher auch nicht der Versicherungs- und Finanzaufsicht. Anderweitige Absicherung im Krankheitsfall durch die Artabana Deutschland e.V.
Juristisches Gutachten
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